Infos rund um's Tierheim

Infos rund um's Tierheim

Sie haben ein Tier gefunden?

Das sollten Sie wissen!

Wenn Sie ein Fundtier im Kreis Ahrweiler oder der Gemeinde Wachtberg gefunden haben, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch*1) unter 02642-216 00 bei uns. Das weitere Vorgehen in Ihrem individuellen Fall sprechen Sie bitte mit unseren Mitarbeitern ab. Außerhalb der Telefonzeiten läuft unser Anrufbeantworter mit einer Bandansage, der Sie alle nötigen Informationen entnehmen können.

Wann handelt es sich um ein Fundtier?

Verirrte oder dem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter gelten als Fundtier. Für deren Versorgung und gegebenenfalls notwendige tierärztliche Behandlung ist grundsätzlich das Fundbüro der jeweiligen Gemeinde verantwortlich. Die Gemeinde kann diese Aufgabe an Dritte weitergeben – im Kreis Ahrweiler und der Gemeinde Wachtberg übernehmen wir – Tierheim u. Tierschutzverein Kreis Ahrweiler e.V. mit dem angeschlossenen Tierheim Remagen – diese Aufgabe.

Hat das freilaufende Tier einen Besitzer?

Bitte schauen Sie bei freilaufenden Hunden vor einer Meldung an das Tierheim Remagen zunächst, ob der Besitzer vielleicht doch in der Nähe ist und seinen Hund sucht.

Bei zugelaufenen Katzen handelt es sich vielleicht nur um einen neuen Freigänger, der Ihnen noch nicht bekannt ist. Bitte daher erst einmal in der Nachbarschaft fragen, ob die Katze dort irgendwo hin gehört.

Wie kann ein Tier reagieren?

ACHTUNG! Manche Tiere reagieren panisch, wenn sie ihre Besitzer verloren haben oder sich verlaufen haben. Versuchen Sie daher bitte nicht, mit aller Gewalt das Tier festzuhalten oder einzufangen – Ihr Eigenschutz sollte hier Vorrang haben! Katzen sollten auf KEINEN FALL ungesichert transportiert und niemals einfach auf dem Arm oder in einer offenen Kiste/Karton auf das Tierheimgelände gebracht werden!

Was tun? Rechtliche Hinweise/Pflichten des Finders

Laut Gesetz (§ 965 BGB) ist der Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei der zuständigen Behörde (Fundbüro der Gemeinde) eine ordnungsgemäße Fundtieranzeige zu erstatten. Diese muss schriftlich über das entsprechende Fundtierformular des Tierheim u. Tierschutzverein Kreis Ahrweiler e.V. erfolgen.

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen von Fundtieren über soziale Netzwerke. Das ist zwar gut gemeint, aber das reicht nicht!

Wir sind froh und dankbar, wenn Sie hinsehen und sich kümmern, aber Fundtiere gelten vor dem Gesetz als Fundsache und müssen gemeldet werden! Andernfalls verstoßen Sie gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht. Es ist demnach nicht gestattet, das Tier einfach mit nach Hause zu nehmen und zu behalten.

Was bedeutet Eigentumsrecht?

Häufig wird beim Posten eines Fundtieres in den sozialen Netzwerken angekündigt, dass das Tier, falls sich kein Besitzer findet, gerne beim Finder bleiben darf. Dazu sollte man wissen, dass das Eigentumsrecht frühestens nach einem halben Jahr an den Finder übergeht. Solange kann ein Besitzer sein Tier zurückfordern und der Finder muss es per Gesetz wieder herausgeben. Sollte ein Besitzer gefunden werden und die gesetzlichen Vorgaben zur Anzeige von Fundtieren nicht eingehalten worden sein, kann dies als Diebstahl angesehen werden und eine Anzeige zur Folge haben. Die gesetzlichen Vorgaben sind mit einer Fundtieranzeige an den Tierheim u. Tierschutzverein Kreis Ahrweiler e.V. , Standort Remagen erfüllt!

Was passiert nach der Fundtiermeldung mit dem Tier?

Das Tierheim schaut als erstes, ob das Tier gechippt und im Haustierregister registriert ist. Ist dies der Fall, können die Besitzer ihren Liebling schnell wieder in die Arme schließen. Wenn kein Besitzer zu ermitteln ist und sich auch niemand im Tierheim als Besitzer meldet, geht das Tier nach einer bestimmten Fundtierfrist in die Vermittlung über.

*1) Sollten Sie uns zu den Telefonzeiten nicht erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – wir rufen so schnell wie möglich zurück.

Nach Dienstschluss wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle. Diese informiert umgehend unsere*n Notfallfahrer*in.

Gemeinde/Stadt

Adenau

Altenahr

Bad Breisig

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Brohltal

Kempenich, Hohenleimbach,

Spessart, Weibern

Grafschaft

Remagen

Sinzig

Wachtberg

Polizeidienststelle

Adenau

Ahrweiler

Remagen

Ahrweiler

Remagen

Adenau

Adenau

Ahrweiler

Remagen

Remagen

Meckenheim/Bonn

Telefonnummer der zuständigen Polizeidienststelle Ihrer Stadt/Gemeinde

Adenau – 02691 – 9250

Altenahr – 02641 – 9740

Bad Breisig – 02642 – 93820

Bad Neuenahr-Ahrweiler – 02641 – 9740

Brohltal – 02642 – 93820

Kempenich, Hohenleimbach – 02691 – 9250

Spessart, Weibern – 02691 – 9250

Grafschaft – 02641 – 9740

Remagen – 02642 – 93820

Sinzig – 02642 – 93820

Wachtberg – 0228 – 155911

Sie möchten ein Tier adoptieren?

Das sollten Sie wissen!

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Tier aus dem Tierheim Remagen entscheiden wollen. Nachfolgend einige grundsätzliche Anmerkungen, ehe Sie unsere Schützlinge näher kennenlernen.

Unser Tierheim ist ständig voll – wie die meisten anderen Tierheime auch. Trotzdem dürfen wir unseren Auftrag niemals aus den Augen verlieren, dass die uns zur Vermittlung anvertrauten Tiere einen passenden Menschen und ein liebevolles Für-Immer-Zuhause bekommen. Es hat wenig Sinn, sich für ein Tier zu entscheiden, nur weil es auf dem Foto so niedlich aussieht oder weil man Mitleid mit ihm hat. Zu jedem Tier gehört eine Vorgeschichte, bestimmte genetische und soziale Prägungen sowie artspezifische Charakterzüge – die auch wir nicht immer kennen.

Ziel jeder Vermittlung ist, dass nach einer gewissen Eingewöhnungszeit Tier und Mensch miteinander glücklich sind. Eine artgerechte Haltung und ein dauerhaftes, friedliches Zusammenleben bei vollem Familienanschluss muss gewährleistet sein.

 

Jede gescheiterte Vermittlung bedeutet einen schweren seelischen Schock, von dem sich manche Tiere nur schwer oder gar nicht erholen. Noch schlimmer: das Tier kann zwar bleiben, fühlt sich aber in seinem neuen Zuhause nicht wohl. Um diese Risiken so gering wie möglich zu halten, beraten wir ausführlich vor Ort im Tierheim und machen Vorkontrollen bei Ihnen Zuhause. Bei diesen Gelegenheiten versuchen wir herauszufinden, ob Tier, Mensch und die Umstände zusammenpassen.

So eine Anschaffung für ein ganzes Tierleben – und das können je nach Tierart 10 bis 15 Jahre und mehr werden – will gut überlegt sein. Entschließen Sie sich also nie „aus dem Bauch heraus“ und überraschen Sie womöglich die Familie damit!
Die Entscheidung muss mit allen Familienmitgliedern und Mitbewohnern des Haushalts abgesprochen werden und alle müssen damit einverstanden sein.

Auch wer alleine lebt, sollte genau überlegen, ob er dem gewünschten Tier zeitlich und räumlich gerecht werden kann. Kann jemand das Tier versorgen, sobald man selbst einmal verhindert ist usw.

Bitte klären Sie vor einer Entscheidung zu einem Hund oder zu einer Katze mit Ihrem Vermieter genau ab, ob die Haltung des von Ihnen gewünschten Tieres erlaubt ist. Wir benötigen vor einer Vermittlung auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters – entweder im Mietvertrag ausgewiesen oder als Zusatzvereinbarung. Zwar ist die Haltung von Kleintieren mittlerweile nicht mehr genehmigungspflichtig, Sie sind aber auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren Vermieter fragen, ob er mit dem Einzug z. B. eines Kaninchenpärchens einverstanden ist.

Nach einer positiven Vorkontrolle und vor Abgabe eines Tieres wird ein Tierabgabevertrag ausgefüllt, dazu benötigen wir Ihren gültigen Personalausweis. Mit dem Vertrag verpflichten Sie sich zur artgerechten Haltung des Tieres und dazu, das Tier nicht an Dritte weiterzugeben und nicht zur Zucht zu verwenden. Bei Katzenwelpen verpflichten Sie sich zur Kastration innerhalb einer festgelegten Frist. Falls Sie aus irgendwelchen Gründen ein Tier von uns nicht mehr halten können, verpflichten Sie sich, uns umgehend zu benachrichtigen und in unsere Obhut zurückzugeben.

Eine Schutzgebühr wird immer erhoben, ganz gleichgültig wie lange ein Tier in unserer Obhut war oder ist. Die Höhe der Schutzgebühr ist je nach Tierart unterschiedlich und ist bei Überlassung des Tieres sofort zu entrichten. Sie deckt einen kleinen Teil der notwendigen Ausgaben für Futter, medizinische Versorgung und Pflege.

Zum Wohl des Tieres müssen wir auf die individuellen Anforderungen zur artgerechten Haltung bestehen. Wir vermitteln Hunde grundsätzlich NICHT in Zwingerhaltung. Kaninchen, Meerschweinchen und andere soziale Tiere NICHT in Einzel- oder Käfighaltung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sie haben ein (verletztes) Wildtier gefunden?

Das sollten Sie wissen!

WICHTIG:

Das Tierheim Remagen kann und darf keine Wildtiere aufnehmen. Des Weiteren ist es Privatpersonen grundsätzlich verboten, Wildtiere mit nach Hause zu nehmen. Die Pflege von Wildtieren ist Spezialistensache und darf nur von ausgebildeten Fachleuten übernommen werden! Auch ein gegebenenfalls notwendiger Transport sollte nur durch sachkundige Personen erfolgen. Der Umgang mit einem Wildtier kann sehr gefährlich sein – auf keinen Fall sollten Sie selbst versuchen das Tier zu sichern oder gar zu transportieren!

Bei Wildunfällen gilt: umgehend die zuständige Polizeidienststelle*2) und/oder den zuständigen Jagdpächter informieren!

In anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an folgende Notrufnummern:

  • Reptilien (Schildkröten, Echsen, Schlangen, Krokodile): Patrick Meyer, Grabenstr. 2, 56751 Polch.

T: 0152/53957539

https://www.meineeifel.de/das-…

  • Raubsäger (Iltis, Fuchs, Dachs, Marder) : Retscheider Hof, 

https://www.retscheider-hof.de

T: 02224-976 908 20

  • Greifvögel oder Igel: Wildvogel-Pflegestation Kirchwald, 

https://www.wpskirchwald.de/

T: 0160-967 140 64

  • Vögel: Wildvogelhilfe,

 http://wp.wildvogelhilfe.org/d… 

(hier finden Sie ein Verzeichnis der Aufnahmestellen nach PLZ)

  • Tauben: Stadttaubenhilfe Koblenz, 

https://www.stadttauben-koblen…,

T: 0174-826 2942

  • Fledermäuse: Fledermaus-Hilfe, NABU Unna, Frau Devrient,

T: 02301-7921

  • allgemeine Hilfe für verletzte Wildtiere: NABU Naturschutzbund Köln, 

https://www.nabu-koeln.de

T: 0221-7902889

Bitte informieren Sie die entsprechend o.a. Stelle schnellstmöglich. Bei einer Verletzung kann zu langes Warten über Leben und Tod entscheiden.

*2) Zuständige Polizeidienststelle

Gemeinde/Stadt

Adenau

Altenahr

Bad Breisig

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Brohltal

Kempenich, Hohenleimbach,

Spessart, Weibern

Grafschaft

Remagen

Sinzig

Wachtberg

Polizeidienststelle

Adenau

Ahrweiler

Remagen

Ahrweiler

Remagen

Adenau

Adenau

Ahrweiler

Remagen

Remagen

Meckenheim/Bonn

Telefonnummer der zuständigen Polizeidienststelle Ihrer Stadt/Gemeinde

Adenau – 02691 – 9250

Altenahr – 02641 – 9740

Bad Breisig – 02642 – 93820

Bad Neuenahr-Ahrweiler – 02641 – 9740

Brohltal – 02642 – 93820

Kempenich, Hohenleimbach – 02691 – 9250

Spessart, Weibern – 02691 – 9250

Grafschaft – 02641 – 9740

Remagen – 02642 – 93820

Sinzig – 02642 – 93820

Wachtberg – 0228 – 155911